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   OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05   

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OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05 (https://dejure.org/2006,19482)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.12.2006 - 7 MS 216/05 (https://dejure.org/2006,19482)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Dezember 2006 - 7 MS 216/05 (https://dejure.org/2006,19482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Planung einer Ortsumgehung kommt dem Ziel, den Verkehr aus der City herauszuhalten, großes Gewicht zu - Eilantrag gegen Planfeststellungsbeschluss (1. Bauabschnitt) zur Ortsumgehung Celle erfolglos

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05
    Nur dann, wenn bereits durch mit dem ersten Bauabschnitt gesetzte Zwangspunkte eine weitere Planung unter Lösung der naturschutzrechtlichen Konflikte nicht denkbar ist, wäre schon hinsichtlich des ersten Bauabschnittes festzustellen, dass die Planung ihren gestaltenden Auftrag verfehlt und deshalb abwägungsfehlerhaft ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.01.1998 - 4 VR 3.97 -, NVwZ 1998, 616 (619 f.); Urt. v. 19.05.1998 a.a.O. S. 965 f., 968).

    Dem Bau der Ortsumgehung Celle im weiteren Verlauf entgegenstehende unüberwindbare Hindernisse (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.05.1998 - 4 A 9/97 -, NVwZ 1998, 961 (965 f.)) sind nicht erkennbar.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05
    Es genügt deswegen, dass der gesetzlichen Bedarfsfeststellung nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 08.07.1998 - 11 A 53.97 -, BVerwGE 107, 142 (145)) erhebliches Gewicht im Rahmen der Abwägung zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28.05 -, NVwZ 2006, 1161 (1165) = NVwZ 2006, 1407 (1411)).

    Im Übrigen kann die Befreiung hier auch nachträglich erteilt werden, weil die Befreiungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses vorlagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28.05 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05
    Kommt eine im Planfeststellungsverfahren zunächst ausgeschiedene Planungsvariante aufgrund neuer Entwicklungen nach dem aktuellen Planungsstand in einem späteren Verfahrensstadium erneut und ernsthaft in Betracht, kann dies für die Planfeststellungsbehörde eine Nachermittlungspflicht auslösen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1997 - 4 C 3.95 -, Hochspeyer, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131, S. 200 (201f.) = UPR 1998, 25 [BVerwG 18.06.1997 - 4 C 3/95] ).

    Diese Gewichtung genügt den rechtlichen Anforderungen an das Bestehen einer Befreiungslage (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1997 - 4 C 3.95 -, Hochspeyer, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131, S. 200 = UPR 1998, 25 [BVerwG 18.06.1997 - 4 C 3/95] ).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05
    Da noch nicht einmal das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung einen Fehler im Abwägungsvorgang indiziert (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238 (243) = NVwZ 1996, 788 (791); Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, 370 (376) = NVwZ 1996, 1016 (1018)), muss dies für eine - behauptet - unzulängliche Umweltverträglichkeitsprüfung erst recht gelten.

    2.1.2 Der planfestgestellte Streckenabschnitt bedarf der eigenen Planrechtfertigung dahingehend, dass er eine selbständige Verkehrsfunktion besitzt, damit gewährleistet ist, dass der Bau dieses Teilabschnitts auch dann sinnvoll bleibt, wenn sich die Verwirklichung der Gesamtplanung verzögert oder im nachhinein als nicht realisierbar erweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238 (255)).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05
    Dies ist nicht erst bei weitergehenden Eingriffen in Natur und Landschaft der Fall, sondern bereits dann, wenn sich durch die Planänderung zusätzliche naturschutzrechtliche Fragen stellen, zu deren Beantwortung der sachverständige Rat der Naturschutzbehörde und - deswegen auch - der Naturschutzvereine geboten erscheint, weil die zur ursprünglichen Planung angestellten naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Erwägungen die geänderte Planung nicht mehr tragen (vgl. BVerwG a.a.O. und Urt. v. 9.6. 2004 - 9 A 11.03 -, NVwZ 2004, 1486 (1488)).

    Trassenvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können schon in einem früheren Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 11.03 -, Ortsumgehung Michendorf, DVBl. 2004, 1546 = NVwZ 2004, 1486 = NuR 2004, 795, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, die Planfeststellungsunterlagen, den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin und die zu 7 MS 154/03 sowie zum Verfahren der Hauptsache 7 KS 135/03 gewechselten Schriftsätze verwiesen.

    Ob tatsächlich - wie auf der von den Antragstellern vorgelegten Karte (vgl. Anlage K 7 zum Schriftsatz v. 08.08.2003 in 7 KS 135/03) erkennbar - die Umgehungsstraße westlich der Aller in Dammlage geführt wird oder aus Gründen des Hochwasser- oder Naturschutzes beispielsweise aufgeständert geführt werden muss, ist durch den Planfeststellungsbeschluss zum 1. Bauabschnitt in keiner Weise vorgegeben.

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05
    Eine Maßnahme ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, wenn sie die Grenzen dessen überschreitet, was zur Erfüllung der mit der gemeinschaftlichen Regelung verfolgten Ziele weder angemessen noch erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (816 f.) m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05
    Die Feststellung, dass ein Bedarf besteht, ist für die Planfeststellung gemäß § 17 FStrG auch im gerichtlichen Verfahren verbindlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339 (345 ff.); Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwGE 100, 388).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05
    Die Feststellung, dass ein Bedarf besteht, ist für die Planfeststellung gemäß § 17 FStrG auch im gerichtlichen Verfahren verbindlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339 (345 ff.); Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwGE 100, 388).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05
    Er konkretisiert zugleich die Zielsetzungen des § 1 Abs. 1 FStrG , indem er ein bestimmtes, wenn auch grobmaschiges "zusammenhängendes Verkehrsnetz" für "einen weiträumigen Verkehr" darstellt, das dem prognostizierten Bedarf gerecht wird ( § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 FStrAbG ; vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 29.94 -, BVerwGE 102, 331 (343 f.); Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 -, NVwZ 2000, 555 (556)).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04

    Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung;

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 16.95

    Fernstraßenrecht: Rechtsverletzung durch Zwangspunktsetzung im Zuge

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2004 - 7 LB 44/02

    Umfassende gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsakten auf Grund des Klagerechtes

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 7 KS 220/02

    Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zur Verlegung einer Bundesstraße

  • OVG Niedersachsen, 09.11.1993 - 7 K 9/90

    Landesgrenze ; Autobahnabschnitt; Planfeststellung; Verkehrsbedeutung;

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

    Den Antrag u.a. der Kläger zu 1), 2) und 4) auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat mit Beschluss vom 28. Dezember 2006 - 7 MS 216/05 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, die Planfeststellungsunterlagen, den Verwaltungsvorgang der Beklagten und die zum Verfahren 7 MS 154/03 = 7 MS 216/05 gewechselten Schriftsätze verwiesen.

    Die Kritik der Kläger an den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 28. Dezember 2006 - 7 MS 216/05 - geht davon aus, dass sie wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses dessen Aufhebung wegen jedes formellen Fehlers durchsetzen können.

    Die Kläger zu 1), 2) und 3) sind gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG a.F. im gerichtlichen Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 27. Mai 2003 mit ihren im Schriftsatz vom 10. November 2006 im Verfahren 7 MS 216/05 erstmals geltend gemachten Ausführungen zum Artenschutz ausgeschlossen.

    Soweit die Kläger erstmals in der mit Schriftsatz vom 10. November 2006 im Verfahren 7 MS 216/05 vorgelegten Stellungnahme von Dr. O. (dort S. 29 ff. = GA 7 MS 216/05 Bl. 294 ff.) als betroffen angesehene gefährdete Arten aufgelistet haben, ist anzumerken, dass das Vorkommen der Knoblauchkröte im 2. Bauabschnitt wie die Brutvogelerfassungen im Untersuchungsgebiet zum 3. Bauabschnitt Rückschlüsse auf das Vorkommen dieser Arten im Bereich des 1. Bauabschnitts wegen der nicht identischen von dem Vorhaben betroffenen Biotoptypen nicht zulassen.

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

    Die Kläger haben sich zudem auf ihr Vorbringen in dem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 7 MS 36/12), auf ihre im Verwaltungsverfahren erhobenen Einwendungen, auf das in den Vorläuferprozessen 7 KS 135/03 und 7 MS 216/05 zu grundsätzlichen Planungsfragen Vorgetragene sowie auf die parallel anhängigen Verwaltungsrechtsstreite 7 KS 31/12 (jetzt: 7 KS 27/15) und 7 MS 33/12 des BUND bezogen.

    Aus den vorgenannten Gründen können sich die Kläger schließlich auch nicht auf das in den Vorläuferprozessen 7 KS 135/03 und 7 MS 216/05 zu grundsätzlichen Planungsfragen Vorgetragene beziehen.

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07

    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven;

    Gerade bei dreiseitigen Rechtsverhältnissen ist Maßstab vorrangig die Erfolgsaussicht des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs (stdg. Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Nds.OVG, Beschl. v. 06.01.2006 - 7 MS 187/04 -, Rechtsprechungsdatenbank des Gerichts, Abdr. Bl. 6; dasselbe, Beschl. v. 28.12.2006 - 7 MS 216/05 -, juris, Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 115/07

    Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

    Gerade bei dreiseitigen Rechtsverhältnissen ist Maßstab vorrangig die Erfolgsaussicht des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs (stdg. Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Nds.OVG, Beschl. v. 06.01.2006 - 7 MS 187/04 -, Rechtsprechungsdatenbank des Gerichts, Abdr. Bl. 6; dasselbe, Beschl. v. 28.12.2006 - 7 MS 216/05 -, juris, Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2009 - 7 MS 72/09

    Folgen eines Einverständnisses mit der Inanspruchnahme eines Grundstückstücks für

    Gerade bei dreiseitigen Rechtsverhältnissen ist Maßstab vorrangig die Erfolgsaussicht des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs (stdg. Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Nds.OVG, Beschl. v. 06.01.2006 - 7 MS 187/04 -, Rechtsprechungsdatenbank des Gerichts, Abdr. Bl. 6; dasselbe, Beschl. v. 28.12.2006 - 7 MS 216/05 -, juris, Rn. 36; Beschl. v. 05.03.2008, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2011 - 7 ME 97/10

    Eigenständige Ermessensentscheidung des Gerichts im Aussetzungsverfahren nach §

    Gerade bei dreiseitigen Rechtsverhältnissen ist Maßstab vorrangig die Erfolgsaussicht des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Nds.OVG, Beschl. v. 05.03.2008 - 7 MS 115/07 -, a.a.O., m.w.N.; Beschl. v. 06.01.2006 - 7 MS 187/04 -, BA S. 6; Beschl. v. 28.12.2006 - 7 MS 216/05 -, juris, Rn. 36).
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